Es sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Blueprint Maker als Anbieter verarbeitet Ihre Kontodaten im Einklang mit der DSGVO: Hosting innerhalb der Europäischen Union (OVH, Frankreich), Unterauftragnehmer, die durch die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission gebunden sind, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit – ein gesetzlich verankertes Recht gemäß Artikel 20 DSGVO, das unabhängig vom jeweiligen Dienstanbieter besteht. Die GENERIERTE Anwendung hingegen ist ein Werkzeug, das Sie selbst betreiben: Sie übernehmen die Verantwortung als Verantwortlicher für alle personenbezogenen Daten, die IHRE Nutzer darin eingeben – die Plattform erleichtert diese Rolle (z. B. durch optionales Hosting in der EU, eine Datenbank, die Ihnen gehört, und keine technische Abhängigkeit), übernimmt sie aber nicht an Ihrer Stelle.
Was Blueprint Maker als Anbieter garantiert
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Blueprint-Maker-Kontodaten (Anmeldedaten, eingereichte Inhalte, Rechnungsdaten) ist BEAM Consulting, der Anbieter des Dienstes. Der Dienst wird bei OVH in Frankreich innerhalb der Europäischen Union gehostet. Die beteiligten Unterauftragnehmer – Anbieter von KI-Modellen für die Generierung, Zahlungsdienstleister, Authentifizierungsanbieter sowie Anbieter für Transaktions-E-Mails – sind in unserer Datenschutzrichtlinie aufgelistet; jene außerhalb der EU (insbesondere die KI-Modell-Anbieter) unterliegen den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission.
Ihre Kontodaten werden niemals verkauft. Sie verfügen über das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit – letzteres ist ausdrücklich in der DSGVO verankert und gilt unabhängig davon, welchen Anbieter Sie nutzen.
Was weiterhin Ihre Verantwortung für die generierte Anwendung bleibt
Sobald die Anwendung generiert und im Einsatz ist, erhebt sie genau die Daten, die SIE ihr zur Erhebung vorgegeben haben – Kunden, Mitglieder, Akten, je nachdem, was Sie beschrieben haben. Für diese Personen sind SIE als Verantwortlicher zuständig, genauso wie bei einer von Ihrem eigenen Team entwickelten Lösung: Informationspflicht gegenüber den Betroffenen, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, Speicherdauer sowie Bearbeitung von Anfragen zur Ausübung der Betroffenenrechte.
Blueprint Maker erleichtert diese Verantwortung, ersetzt sie aber nicht. Die Datenbank gehört Ihnen und kann innerhalb der Europäischen Union gehostet werden (die enthaltene URL wird aus Frankreich ausgeliefert; ein eigenes Hosting bei einem Anbieter Ihrer Wahl bleibt jederzeit möglich). Da der Code standardmäßiges, exportierbares Next.js + Prisma ist, kann ein Entwickler jederzeit branchenspezifische DSGVO-Mechanismen ergänzen – etwa eine Funktion zum Export oder zur Löschung der Daten einer betroffenen Person auf Anfrage – sofern diese nicht bereits durch Ihre Beschreibung abgedeckt sind.
Eine Unterscheidung, die nicht verwischt werden darf
Kein Generierungstool kann pauschal versprechen, dass eine Anwendung „DSGVO-konform“ sei – denn Konformität hängt stets vom konkreten Einsatz ab: welche Daten, zu welchem Zweck, mit welchen Hinweisen.: Die Konformität hängt vom konkreten EINSATZ ab – welche Daten, zu welchem Zweck, mit welchen Hinweisen. Was Blueprint Maker garantieren kann, ist das Fehlen technischer Hindernisse: Keine proprietäre Abhängigkeit, kein zwangsweiser Datentransfer außerhalb der EU beim Hosting, und ein Quellcode, der Ihnen gehört und den Sie selbst oder durch Dritte prüfen lassen können.